Willkommen zu Hause.
Wir pflegen die Tradition – und bewahren, was uns verbindet.
Der Heimatverein stellt sich vor
Unser Verein wurde am 19. Mai 2000 gegründet mit dem Ziel, durch seine Aktivitäten die Bekanntschaft und Verbundenheit mit der engeren Heimat bei den Einwohnern der Gemeinde Techentin und anderen Interessierten zu vertiefen.
Im Mittelpunkt stehen die Förderung des kulturellen Lebens und die Pflege des kulturellen Erbes in unserer Gemeinde. Unter anderem unterhalten wir eine Heimatstube, widmen uns der Pflege des regionalen Brauchtums und Liedgutes, bieten Informationsveranstaltungen an und veranstalten Konzerte.
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Unsere Heimatstube
In der Kurzen Straße 3 in Below haben wir einen Raum der Erinnerung und der Begegnung geschaffen. Hier wird Geschichte greifbar und die Gemeinschaft lebendig.
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Der Heimatverein
Der Heimatverein der Gemeinde Techentin „Kiek in't Land" e.V. wurde am 19. Mai 2000 gegründet. Seitdem setzen wir uns mit Herzblut für die Pflege der regionalen Kultur, des Brauchtums und der Gemeinschaft in Below und der gesamten Gemeinde Techentin ein.
Unser Vereinsname ist niederdeutsch und bedeutet: „Schau in die Landschaft." – ein Auftrag, dem wir uns täglich stellen. Ob Lindenfest, Konzert, Filmabend oder Ausflug in die Region: Wir schaffen Räume, in denen Heimat erlebbar wird.
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Vorstand
Ein Verein wird durch die Menschen getragen, die sich für ihn einsetzen. Wir lenken die Geschicke des Heimatvereins mit Herzblut und klarem Blick.
Matthias Wienandt
1. Vorsitzender
Hält die Fäden zusammen und repräsentiert den Verein nach außen.
Frank Grigoleit
Stellv. Vorsitzender
Unterstützt den Vorsitzenden in allen Belangen und springt tatkräftig ein.
Frank Niehoff
Schatzmeister
Verwaltet treuhänderisch die Finanzen unseres Heimatvereins.
Doriana Wienandt
Schriftführerin
Protokolliert unsere Sitzungen und wahrt die Vereinsdokumentation.
Angelika Köpke
Koordination Arbeitsgruppen
Koordiniert die ehrenamtlichen Arbeitsgruppen und bringt Ideen zusammen.
Satzung
Satzung des Heimatvereins der Gemeinde Techentin „Kiek in't Land" e.V.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen Heimatverein der Gemeinde Techentin „Kiek in't Land" e.V.
(2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Parchim unter der Nummer 259 eingetragen.
(3) Der Sitz des Vereins ist in 19399 Below, Bahnhofstr. 20 (Heimatstube).
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins
(1) Der Verein stellt sich das Ziel, durch seine Aktivitäten die Bekanntschaft und Verbundenheit mit der engeren Heimat bei den Einwohnern der Gemeinde Techentin und anderen Interessierten zu vertiefen.
(2) Er setzt sich für die Förderung des kulturellen Lebens und die Pflege des kulturellen Erbes in unserer Gemeinde ein sowie für die Unterstützung von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen am Kirchengebäude in Below.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Unterhalten einer Heimatstube, Pflege des Liedgutes und des Chorgesangs, Informationsveranstaltungen zu dem Thema Natur der Region, sowie das Führen einer Dorfchronik und Veranstaltung von Konzerten zur Förderung kultureller Zwecke.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein ist parteipolitisch neutral und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz.
(2) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
(3) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Heimatvereins „Kiek in't Land" e. V. kann jede juristische und volljährige natürliche Person werden, welche die Satzung anerkennt, den Beitritt erklärt und den festgelegten Mitgliedsbeitrag entrichtet.
(2) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der schriftlichen Beitrittserklärung durch den Vorstand. Sie endet mit
- der Austrittserklärung des Mitglieds
- dem Ableben
- der zweimaligen Verletzung der jährlich entstandenen Beitragspflicht
- dem Ausschluss.
In den beiden letztgenannten Fällen muss der Vorstand einen Beschluss über die Beendigung der Mitgliedschaft fassen und diesen mit Begründung dem Mitglied schriftlich zukommen lassen. Dem Ausschluss muss eine den Zielen, Aufgaben und Interessen des Vereins grob widersprechende Handlung sowie eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme des Mitglieds gegenüber dem Vorstand vorgehen. Austritte und Ausschlüsse müssen von der nächstfolgenden Mitgliederversammlung bestätigt werden.
(3) Natürliche Personen, die sich in besonderer Weise um die Verwirklichung der Ziele des Vereins verdient gemacht haben, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben die gleichen Rechte wie die übrigen Vereinsmitglieder.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder sind berechtigt, an den vom Verein gebotenen Veranstaltungen teilzunehmen. Über Eintrittsermäßigungen oder -befreiungen entscheidet der Vorstand.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht, Vorschläge zu unterbreiten bzw. Anträge zu stellen, die zur Verwirklichung der Aufgabenstellung des Vereins geeignet erscheinen.
(3) Die Mitglieder sind befugt, im Vorstand bzw. in Arbeitsgruppen mitzuwirken.
(4) Alle Mitglieder haben die Pflicht, in geeigneter Weise zum Realisieren der Ziele des Vereins beizutragen.
§ 6 Arbeitsgruppen
(1) Zur Erfüllung spezieller Aufgaben können vom Vorstand ständige oder zeitweilige Arbeitsgruppen gebildet werden. Die Mitarbeit erfolgt freiwillig. Sie ist bei Bedarf auch für Nichtmitglieder möglich.
§ 7 Mitgliedsbetrag
(1) Jedes Mitglied zahlt monatlichen Beitrag.
(2) Die Höhe der Beiträge und der Zahlungsmodus werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 8 Organe des Vereins
(1) Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Arbeitsgruppen
(2) Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Organe beschließen.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
(1) Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Weitere Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, wenn es das Interesse des Vereins fordert, oder wenn es mindestens fünf Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
(2) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 14 Tage vorher durch schriftliche Bekanntgabe von Ort, Anfangszeit und einem Vorschlag zur Tagesordnung. Die Einladung wird im öffentlichen Informations-, Mitteilungs- und Bekanntmachungsblatt der Stadt Goldberg und des Amts Mildenitz, dem „Heimatboten" veröffentlicht, zudem erfolgt ein Aushang am „grünen" Brett der Heimatstube in Below, in der Bahnhofstr. 20.
(3) Mitgliederversammlungen müssen von einem Vorstandsmitglied einberufen und geleitet werden.
(4) Jedes Mitglied ist mit einer Stimme abstimmungs- und wahlberechtigt.
(5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens sieben Mitgliedern beschlussfähig.
(6) Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen; diese ist in jedem Fall beschlussfähig.
(7) Anträge zur Veränderung oder Ergänzung der Tagesordnung sollen zu Beginn der Versammlung gestellt werden; erfordern sie eine gründliche Vorbereitung, sind sie mindestens acht Tage vorher beim Vorstand einzureichen.
(8) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung bestehen vorwiegend in
- der Wahl des Vorstandes
- der Entgegennahme der Rechenschafts- und Kassenberichte
- der Entlastung bzw. Beauflagung des Vorstandes
- der Beratung und Beschlussfassung über Anträge und Maßnahmen
- der Bestätigung von Austritten bzw. Ausschlüssen
- Beschlüssen über Höhe und Zahlungsmodus des Mitgliedsbeitrages
- Satzungsänderungen
- der Entscheidung über die Auflösung des Vereins.
(9) Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit unter Außerachtlassung der Stimmenthaltung gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(10) Satzungsänderungen setzen eine Zweidrittelmehrheit voraus. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.
(11) Der/die Schriftführer(in) setzt über die Mitgliederversammlung ein Protokoll auf, dessen Richtigkeit ein Mitglied des Vorstandes durch seine Unterschrift bestätigt.
§ 10 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der Stellvertreter(in)
- dem/der Schatzmeister(in)
- dem Vorstandsmitglied zur Koordinierung der Arbeitsgruppen
- dem/der Schriftführer(in).
(2) Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand konstituiert sich während der Versammlung. Eine Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig.
(3) Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes beruft der Vorstand ein weiteres Mitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Auf dieser wird wieder ein ordentliches Vorstandsmitglied gewählt.
(4) Der Heimatverein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder, wovon eines der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertreter(in) sein muss, gegenüber der Öffentlichkeit vertreten.
(5) Der Vorstand leitet den Verein und seine Geschäfte zwischen den Mitgliederversammlungen.
(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens dreien seiner Mitglieder.
(7) Über die Vorstandssitzungen werden Protokolle verfasst, die jederzeit auf Wunsch von Vereinsmitgliedern eingesehen werden können.
§ 11 Haushaltsführung
(1) Die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, kommunale Zuschüsse, Eintrittspreise, Basare, Tombolen u. ä. aufgebracht.
(2) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(3) Der/die Schatzmeister(in) verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Er/sie leistet auf Anweisung des/der Vorsitzenden Zahlungen für den Verein.
§ 12 Auflösung
(1) Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereines mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschließen.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Techentin bzw. ihrer Nachfolgeeinrichtung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Das für die Bau- und Erhaltungsmaßnahmen am Kirchengebäude in Below erworbene Vermögen fällt im Fall der Auflösung an die Kirchengemeinde Techentin oder ihre Nachfolgeeinrichtung zur unmittelbaren und ausschließlich gemeinnützigen Verwendung für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen am Kirchengebäude in Below.
§ 13 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Mai 2000 beschlossen und tritt am 19. Mai 2000 in Kraft.
Mitgliedschaft
Warum Mitglied werden?
- Sie unterstützen aktiv die Pflege des kulturellen Erbes in Techentin.
- Sie nehmen an Veranstaltungen, Ausflügen und dem Vereinsleben teil.
- Sie bringen eigene Ideen ein und gestalten die Heimat mit.
Jahresbeitrag:
12,50 €
pro Jahr
Beitragskonto:
Volks- und Raiffeisenbank eG Wismar
IBAN: DE13 1406 1308 0008 4231 21
BIC: GENODEF1GUE
Online-Aufnahmeantrag
Füllen Sie das Formular aus. Nach dem Klick auf „Antrag absenden" öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem vorbereiteten Antrag. Bitte senden Sie die E-Mail ab.
Neuigkeiten & Termine
Aktuelles
Die Heimatstube
In der Kurzen Straße 3 in Below haben wir einen Ort der Erinnerung und Begegnung geschaffen – Geschichte zum Anfassen. Hier sind Impressionen unserer Heimatstube.
Heimatstube Below · Kurze Straße 3 · 19399 Techentin OT Below
Besuch nach Vereinbarung – kontaktieren Sie uns gerne.
Kontakt
So erreichen Sie uns
Heimatverein der Gemeinde Techentin
„Kiek in't Land" e.V.
c/o Matthias Wienandt
Kadower Weg 12
19399 Below
Heimatstube Below
Kurze Straße 3
19399 Techentin OT Below
Schreiben Sie uns
Sie haben Fragen, Anregungen oder möchten Mitglied werden? Wir freuen uns über jede Nachricht.
E-Mail schreibenOder direkt Mitglied werden:
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Heimatverein der Gemeinde Techentin „Kiek in't Land" e.V.
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden: Matthias Wienandt
c/o Matthias Wienandt · Kadower Weg 12 · 19399 Below
Kontakt
Telefon: 038736 814031
E-Mail: vorstand@heimatvereintechentin.de
Registereintrag
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der Nummer 6193.
Als gemeinnützig anerkannt. Steuernummer: 090/141/12089.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Matthias Wienandt · Kadower Weg 12 · 19399 Below
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